Zertifizierungen: CE-Kennzeichnung

Mit dem CE-Logo werden Industrieerzeugnisse gekennzeichnet, die im Europäischen Wirtschaftsraum frei verkehrsfähig sind. Das CE-Kennzeichen besteht aus dem CE-Logo und kann auch eine vierstellige Kennnummer der involvierten Prüfstelle enthalten.

Wer vergibt das CE-Kennzeichen?

Interessanterweise darf der Hersteller selbst das Zeichen "vergeben" und seine Produkte damit kennzeichnen. Damit bestätigt er dann dem Käufer eines solchen Produktes, dass dieses den produktspezifischen europäischen Richtlinien in ihrer aktuellen Form genügt. Damit muss das Produkt nicht wirklich von einer unabhängigen Stelle auf die Einhaltung dieser Richtlinien geprüft worden sein. Steht aber neben dem Logo auch die vierstellige Kenn- bzw. Identifikationsnummer, war die über diese Kennnummer zu identifizierende Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt.

Wofür steht das CE-Kennzeichen?

Das CE-Kennzeichen ist aber kein Gütesiegel. Es wurde geschaffen, um für die Verbraucher des Europäischen Wirtschaftsraumes sichere Produkte zu garantieren. Mit dem Aufkleben oder Aufdrucken der CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller, dass alle spezifischen Vorgaben für ein Produkt dieser Art eingehalten werden.

Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist in der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) grundsätzlich geregelt. Dabei legt jede Entscheidung der EU-Kommißion zu betroffenen Bauprodukten fest, ob die Umsetzung über eine harmonisierte europäische Norm (hEN) oder über eine europäische technische Zulaßung erfolgen soll.

Im täglichen Leben haben Bauwerke eine besondere Bedeutung. Dabei geht es um Faktoren wie Sicherheit (Standsicherheit, Brandschutz usw.), Nutzbarkeit (Dauerhaftigkeit und Belastbarkeit), Hygiene (Abwasser, Schadstoffbelastung der Innenluft), Raumklima oder Schallschutz.

In den verschiedenen Regionen Europas haben sich im Laufe der Zeit die unterschiedlichsten Bautechniken und Bautraditionen entwickelt. Dadurch ist die Harmonisierung für ganz Europa sehr komplex, und die CE-Kennzeichnung deckt noch nicht bei allen Produkten die Forderungen des deutschen Baurechts ab. Aus diesem Grund findet sich auf solchen Produkten zusätzlich zum europäischen CE-Kennzeichen auch ein deutsches übereinstimmungszeichen. Dabei steht das CE-Zeichen für den freien Verkehr dieser Produkte innerhalb Europas und das ü-Zeichen auf zusätzliche nationale Vorgaben, die (noch) nicht zur harmonisierten technischen Spezifikation gehören.



Merkblätter zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte stellt der DIHK zur Verfügung.

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