Immobilien Gutachten
Baugutachten, Hausgutachten, Gutachten
Ein privates Baugutachten gibt im Regelfall eine Beschreibung des Bauzustandes und macht Aussagen darüber, ob das Objekt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Gründe bzw. Ursachen für einen bestimmten Zustand oder gegebenenfalls vorliegende Baumängel werden genannt. Das Gutachten gibt auch Möglichkeiten der Sanierung eventueller Baumängel an.
Wozu ein Baugutachten
Ein Baugutachten ist in verschiedenen Situationen sinnvoll bzw. nötig:
Bei Schäden an Gebäuden ist ein Baugutachten unverzichtbar,
beim Kauf einer Immobilie kann es helfen, den realistischen Preis dafĂĽr zu ermitteln.
Als baubegleitende Qualitätskontrolle ist es auch sinnvoll, einen öffentlich bestellten, vereidigten Baugutachter zu beauftragen, denn viele Mängel lassen sich dabei schon erkennen, bevor sie zu Schäden auswachsen.
Baugutachten werden auch bei Zwangsversteigerungen vom Gutachterausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes ausgestellt, um den Verkaufswert festzulegen.
Auch im Vorfeld des Bauens kann eine Prüfung der Baupläne und Unterlagen in Bezug auf die Einhaltung der diversen DIN-Normen zum Hochbau und zur Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik schon helfen, Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Kosten fĂĽr ein Baugutachten
Die Kosten für ein Baugutachten sind im Vergleich zu den in aller Regel hohen Summen von Bauschäden recht gering. Mit einem Gutachten können Sie vom Bauausführenden kostenlose Nachbesserung verlangen oder sogar die Beseitigung der Mängel nach erfolgloser Fristsetzung auch im Rahmen der Ersatzvornahme durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Verursachers des Mangels durchführen lassen.
Besonders wichtig wird die sachverständige Beurteilung bei der Bauabnahme des fertigen Objektes, denn hier beginnt die sog. Beweislastumkehr. Stellt man Mängel erst später fest, muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt, während vor der Abnahme der Bauträger nachweisen muss, dass kein Mangel vorliegt.
Bei Baumängeln in und an Gebäuden oder Gebäudeteilen oder anderen Bestandteilen eines Grundstückes wie Toren oder Zäunen sollte schnell gehandelt werden. Die Ursache des Bauschadens muss sicher erkannt und Folgeschäden vermieden werden. Auch die Schadenshöhe muss realitätsnah festgestellt werden.
Ein auch gerichtlich belastbares Gutachten kann nur von einem öffentlich bestellten, vereidigten Baugutachter erstellt werden. Bei den Amtsgerichten oder auch Bauverbänden kann man eine Liste in Frage kommender Gutachter bekommen.