Unterstützung durch Bauexperten
Bauexperten, Handwerker
Beim Bau eines Hauses, bei der Sanierung oder bei Umbauten und Erweiterungen ist man in aller Regel auf die Unterstützung von Bauexperten angewiesen. Viele Bauherren glauben, mit der Beauftragung eines Architekten mit der überwachung eines Bauprojektes können sie sich darauf verlassen, dass dieser Architekt oder Bauingenieur alle Arbeiten der am Projekt beteiligten Fachingenieure, Statiker, Fachplaner, Projektanten, Gutachter und Handwerker kontrolliert.
Das ist aber im Grunde gar nicht möglich.
Deshalb sollte man den Projektanten, der die Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn in eine für Sie als Bauherrn, die Behörden und die Handwerker verständlichen Plan umsetzt, gut auswählen.
Was ist der Bauplan?
Der Plan beschreibt den Standort, die Architektur und die Statik, die Baustoffe und die Gestaltung der Innenräume und Außenanlagen. Häufig wird der Projektant auch als Architekt mit der überwachung des Bauprojektes beauftragt. Ein Projektant, mit dem man gut kommunizieren kann und der ihre Vorstellungen gut umsetzen kann, erspart den Baugutachter, der im Streitfall sein sachliches Urteil abgeben muss.
Zwischen dem Architekten und den Fachingenieuren und Fachplanern wird bei Fragen der Mängelverantwortlichkeit immer häufiger gestritten.
Grundsätzlich verfügt ein Architekt nicht über das spezielle Wissen eines Fachingenieurs oder Fachplaners.
Genau deswegen werden solche Bauexperten ja hinzugezogen. Und diese Notwendigkeit will ja auch erst einmal erkannt sein. Sieht der Architekt, dass das Fachwissen eines Fachingenieurs nötig wird, ist noch nicht sicher gestellt, dass der gewählte Fachplaner wirklich geeignet ist.
Vor Gericht...
Es kommt auch vor, dass der Architekt ungenügende Pläne an den Fachplaner weitergibt. Nach dem Motto "falsch geplant, falsch gebaut" kann dabei auch keine korrekte Arbeit herauskommen. Und wenn der Architekt die Fachplanungen nicht richtig umsetzt, ist das Ergebnis auch nicht besser.
Juristisch gesehen kann in all diesen Fällen die Verantwortlichkeit für dadurch entstehende Mängel gegenüber dem Bauherrn beim Architekten liegen. Das hilft dem Bauherrn aber in vielen Fällen nicht wirklich. Denn man muss immer auch die Leistungsfähigkeit des Architekten im Auge behalten. Wenn etwa das Architektur-Büro insolvent wird, ist da auch nichts mehr zu holen.
Architekten, Fachingenieure, Statiker und Gutachter sind in aller Regel gegen Leistungsmängel haftpflichtversichert, aber es besteht kein direkter Anspruch des Bauherrn gegen den Haftpflichtversicherer.