Berechnung der Wohnfläche

Welche Wohnflächen werden gezählt?

 

  • Zu 100% wird gezählt:

    Nicht die gesamte Grundfläche einer Wohnung gilt als Wohnfläche, sondern nur die Summe der anrechenbaren (Teil-)Grundflächen. Voll zählen nur die Räume und Raumteile, die mindestens zwei Meter hoch sind. Küche, Bad, WC, Flure, Abstellkammern zählen dabei auch zu 100 % mit, ebenso Wintergärten, allerdings nur, wenn sie beheizt sind.


  • Zu 50% wird gezählt:

    Die Grundfläche von Räumen und Raumteilen, die mindestens einen Meter, aber keine zwei Meter hoch sind, gehen nur zur Hälfte in die Berechnung der Wohnfläche ein. Auch der nicht beheizbare Wintergarten zählt zu 50 % mit.


  • Zu 25% wird gezählt:

    Nur noch zu einem Viertel zählen Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten. In Ausnahmefällen kann ein höherer Anteil bis maximal 50 % zur Anrechnung kommen.



  • Nicht gezählt wird:

    Sonstige Teile einer Wohnung wie Keller, Keller - Ersatzräume, Garagen, Dachböden, Trockenräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen überhaupt nicht mit. Auch Raumteile, die weniger als einen Meter Höhe aufweisen, dürfen nicht mit zur Wohnfläche gerechnet werden. Ebenfalls nicht mit berechnet wird die Fläche des Treppenhauses.

Wie wird die Wohnfläche gemessen?

Die Messung der Grundflächen muss dabei gemäß WoFlV nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt werden. Fehlen begrenzende Bauteile, muß der bauliche Anschluss zugrunde gelegt werden.
Einzubeziehen sind dabei Tür- und Fensterbekleidungen und -Umrahmungen, Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, fest eingebaute Gegenstände wie öfen, Herde, Heiz- und Klimageräte, Bade- oder Duschwannen, freiliegende Installationen, Einbaumöbel und versetzbare Raumteiler.

Was wird nicht gemessen?

Nicht einbezogen werden Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen über 1,50 m mit mehr als 0,1 m? Grundfläche, Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Absätze, Türnischen und Fenster- oder Wandnischen, die nicht bis auf den Boden reichen oder aber bis zum Boden reichen, aber nicht tiefer als 13 cm sind.

Eine Besonderheit stellen Räume, in denen man sich nur gelegentlich aufhält, aus Gründen der Statik dar. Dazu zählen zum Beispiel Spitzböden, die als zu Wohnzwecken nicht geeignete, aber zugängliche Dachböden (bis zu 1,8 m Höhe) gelten, wenn sie nicht mindestens auf eine Last von 1,5 kN / m? ausgelegt sind.

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