Baumkontrolle im Privatgarten
Große und alte Bäume prägen unsere Landschaft und sind natürlich auch aus unseren Gärten nicht mehr wegzudenken. Ihre vielen positiven Eigenschaften machen unser Leben in Stadt und Land erst erträglich und steigern unser Wohlbefinden.
Ein schöner Hausbaum im Garten ist nicht nur ein optischer Blickfang, sondern kann noch viel mehr. So sorgt er zum Beispiel für saubere Luft, spendet Schatten an heißen Tagen und bietet Windund Lärmschutz. Außerdem bietet er vielen Tieren wie Vögeln oder nützlichen Insekten wertvollen Lebensraum. Damit ein Baum auch lange gesund erhalten bleibt, ist seine regelmäßige sach- und fachgerechte Pflege wichtig.
Was Baumeigentümer beachten müssen
Diese Arbeiten sollten am besten von einem qualifizierten Baumpflegeunternehmen durchgeführt werden. So kann man sicher sein, dass der Baum korrekt geschnitten wird, falls dies nötig sein sollte. Außerdem führt ein Baumpflegebetrieb eine Kontrolle des Baumes durch, anhand derer versteckte Schäden oder Krankheiten festgestellt werden können.
Denn was die meisten Baumbesitzer nicht wissen: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, seinen Baum in regelmäßigen Abständen, mindestens zwei Mal im Jahr, durch Sichtkontrolle untersuchen zu lassen, um mögliche Schäden rechtzeitig festzustellen und entsprechend handeln zu können. Denn jeder Baumeigentümer ist für die Standfestigkeit und Bruchsicherheit seiner Bäume selbst verantwortlich und wird für entstandene Schäden haftbar gemacht.
Baumkontrolle – Was bedeutet das eigentlich?
Bei einer Baumkontrolle wird die sogenannte Verkehrssicherheit eines Baumes untersucht. Dies geschieht vorab in der Regel mit einer Sichtkontrolle, auch VTA (Visual Tree Assessment) genannt.
Hierbei werden das allgemeine Erscheinungsbild (Vitalität) des Baumes, das Baumumfeld sowie Schadensmerkmale genau untersucht und beurteilt. Die Ergebnisse werden in einem Kontrollblatt schriftlich festgehalten und dienen dem Baumeigentümer im Schadensfall als Nachweis, dass eine Baumkontrolle stattgefunden hat. Falls keine oder nur minimale Schadensmerkmale zu erkennen sind und laut Baumkontrolleur die Verkehrssicherheit des Baumes besteht, wird einfach der nächste Termin für eine Baumkontrolle festgelegt.
Wenn bei der Baumkontrolle kritische Schadensmerkmale festgestellt werden, ist eine eingehende Untersuchung, zum Beispiel durch einen Baumgutachter, der nächste Schritt. Je nach Schadensmerkmal wird unter Einsatz von bestimmten Messgeräten die Standsicherheit des Baumes untersucht. Diese Prozedur kann unter Umständen sehr kostspielig sein. Da aber eine Empfehlung durch den Baumkontrolleur gegeben wurde, sollte diese Untersuchung aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt erfolgen.
Wann eine Baumkontrolle dringend durchgeführt werden sollte
Baumeigentümer sollten ihren Baum immer wieder selbst augenscheinlich begutachten. Wenn auffällige Schadensmerkmale festgestellt werden, sollte unbedingt ein Baumkontrolleur hinzugezogen werden. Folgende Schäden lassen sich sehr gut auch von Laien erkennen:
Erkennung von einfachen Baumschäden
- Blätter verfärben sich ungewöhnlich
Die Ursache hierfür liegt sehr wahrscheinlich im Kronen-, Stamm oder Wurzelbereich. Dies könnte zum Beispiel ein Nährstoffmangel des Bodens sein oder ein Befall von Schädlingen. - Pilzkörper werden am Baum sichtbar
Dies deutet auf hochgradigen Pilzbefall hin. Wenn Pilzkörper am Stamm oder im Kronenbereich gesichtet werden, ist der Baum schon von einem Pilzmyzel durchzogen. Baumpilze zerstören den Baum von innen her und sind daher sehr gefährlich. Hier sollte der Baumkontrolleur umgehend bestellt werden. Er legt fest, ob der Baum direkt gefällt werden muss oder ob eine eingehende Untersuchung sinnvoll ist. - Dürre Spitzen im obersten Kronenbereich
Wenn die Spitzen im obersten Kronenbereich plötzlich unbelaubt sind, liegt eine Schädigung im Wurzel- oder Stammbereich vor. Häufig wird dieses Merkmal durch Fäulnis, zum Beispiel Pilzbefall, oder ein Absterben der Wurzel hervorgerufen. Auch hier sollte ein Baumkontrolleur beauftragt werden, um die Ursache festzustellen.
- Abblättern der Rinde am Stammfuß (unterster Stammbereich)
Dieses Merkmal zeigt immer auf eine Fäulnis hin. Pilzbefall ist hier meist die Ursache. Ein Baumkontrolleur wird feststellen, inwieweit die Standsicherheit des Baumes gefährdet ist. Möglicherweise ist eine eingehende Untersuchung notwendig.
Wer sich eingehend mit dem Thema Baumkontrolle beschäftigen möchte,
findet auf dieser Seite ausführliche Informationen: baumportal.de
Baumschutzsatzung beachten
Auf keinen Fall sollte man bei starken Schäden in der Krone selbstständig Schnittmaßnahmen oder gar komplette Fällungen durchführen. Wer im städtischen Einzugsgebiet wohnt, unterliegt nämlich meist der Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde. Pflegemaßnahmen müssen daher unbedingt fach- und sachgerecht ausgeführt werden. Eine Fällung des Baumes muss vorher beantragt werden.
In beiden Fällen ist das zuständige Umweltamt vorher über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Je nach Gemeinde können ansonsten hohe Geldstrafen verhängt werden. Zur eigenen Sicherheit sollte man sich bei der jeweiligen Gemeinde eigenständig Informationen über eine Baumschutzsatzung einholen.
Ein Fall für den Baumgutachter
Nicht immer wird ein Baum durch Parasiten oder Pilze geschädigt. Durch Einwirkung Dritter, zum Beispiel durch unerlaubte Fällung oder unsachgemäße Schnittmaßnahmen, kann der geschädigte Baumbesitzer Schadensersatz verlangen. Denn der Baum stellt eine Wertsache dar. Dies ist dann ein Fall für den Baumgutachter.
Ermittelt wird dabei die Höhe des Schadens oder, anders ausgedrückt, wie hoch die Wertminderung ist. So kann auch eine Fachfirma belangt werden, wenn der Auftraggeber mit dem Ergebnis der Schnittmaßnahmen nicht zufrieden ist.
Der Baumgutachter untersucht dann, ob die Firma die richtigen Maßnahmen ergriffen hat. Die Erstellung eines Baumgutachtens ist immer kostenpflichtig. Für alle Fälle gilt: Wer wissen möchte, ob sein Baum in Ordnung und gesund ist, sollte einen Baumkontrolleur zu Rate ziehen.