Kostenübernahme von Kleinkläranlagen
Was sagt der Vermieter
Immer wieder wird auch die Frage gestellt, ob ein Vermieter die Kosten für den Kleinkläranlagenbau auf seine Mieter umlegen kann. Diese Frage hat auch schon mehrere deutsche Gerichte beschäftigt, die unisono zum Ergebnis kamen, dass der Vermieter die Kosten für die Installation einer Kleinkläranlage eben nicht auf seine Mieter umlegen darf. Allerdings kann er die laufenden Kosten für den Betrieb der Kleinkläranlage auf seine Mieter abwälzen.
Natürlich muss man sich gewisse Gedanken machen, bevor man solch eine Kleinkläranlage errichtet. Beispielsweise darüber, ob man die Anlage nicht auch in Eigenleistung bauen kann. Hier muss man natürlich akribisch darüber nachdenken, ob man dies tatsächlich selber erledigen kann und wenn ja was. So kann man zum Beispiel in den meisten Fällen die groben Erdarbeiten für die Installation der Kleinklärtechnik selbst in die Hand nehmen. Man kann auch in der Nachbarschaft fragen, ob nicht der ein oder andere auch daran interessiert ist, solch eine Kleinkläranlage zu installieren.
Ausschreibungen und Angebote Kleinkläranlage
So kann man dann eine Ausschreibung starten und kostengünstige Kleinkläranlagen Angebote einholen. Denn je mehr Kleinkläranlagen in der Siedlung benötigt werden, desto billiger wird natürlich im Endergebnis die Installation. Schließlich ist es ein Pfund, mit dem man bei entsprechenden Unternehmen wuchern kann, wenn viele solcher Anlagen mit entsprechender Kleinklärtechnik neu erbaut werden sollen.
So kann man beim Bau der Kleinkläranlage also schon mal einiges an Kosten eindämmen. Denn die Hersteller der Kleinkläranlagen sparen sich schließlich mehrfache Planungs- und Produktionsschritte sowie die entsprechenden Anfahrten. Außerdem sind die meisten auch dazu bereit auch Mengenrabatte in ihre Kalkulation mit ein zu beziehen. So lässt sich also der Errichtungspreis für Kleinklärtechnik sehr stark nach unten Schrauben.